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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen der/dem Kunden/Kundin, im Folgenden als "Charterer/Charterin" bezeichnet, und der Firma Rollyboot-Hohenwarte, im Folgenden als "Vercharterer" bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer/die Charterin die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. 

VERTRAGSABSCHLUSS

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Charterer/die Charterin dem Vercharterer ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vercharterer kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vercharterer kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung durch den Vercharterer an den Charterer/ die Charterin zu Stande. Stellt der Charterer/die Charterin eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vercharterer ihm/ ihr ein Vertragsangebot, welches der Charterer/die Charterin bestätigen muss. Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Charterer/die Charterin den Vertrag an. Der Vercharterer muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtsgültig erklären. Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit der Arbeit beginnt, verliert der Charterer/die Charterin, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bei Vertragsabschluss, sein/ihr vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

PREISE & ZAHLUNGSFÄLLIGKEIT

Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag in voller Höhe innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu zahlen. Sollte kein Zahlungseingang innerhalb der genannten Frist erfolgen, wird die Buchung automatisch storniert. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vercharterer zur Neuvermietung. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Vercharterers zu leisten. 

STORNIERUNG & VERTRAGSRÜCKTRITT

Der Charterer/die Charterin ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Stornierungskosten fallen an:

  • Für Stornierungen, die nach dem Erhalt der Rechnung eingehen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.00€.

  • Bei einem Rücktritt bis zu 6 Monate vor Charterbeginn, eine Rücktrittsgebühr von 80,00€.

  • Bei einem Rücktritt bis zum 65. Tag vor Charterbeginn, eine Rücktrittsgebühr von 50% des Charterpreises.

  • Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Charterbeginn, eine Rücktrittsgebühr von 75% des Charterpreises.

  • Bei einem Rücktritt unter 30 Tagen vor Charterbeginn, eine Rücktrittsgebühr von 100% des Charterpreises.

UNVERFÜGBARKEIT

Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer/die Charterin alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Schlechtwetter, Unwetter, Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

ÜBERGABE & RÜCKNAHME DES HAUSBOOTES

Die Übernahme erfolgt 14.30 Uhr am Tag der Anreise. Die Rückgabe hat bis 10.30 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Der Charterer/die Charterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe werden dem Gast je angefangener Stunde 80,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer/die Charterin zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer/die Charterin für den entstandenen Schaden. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten und sauberen Zustand übergeben. Der Charterer/die Charterin erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer/Charterin und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer/die Charterin verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter 'Haftung' beschrieben, zu berechnen.

BOOTSFÜHRER:IN

Der/die Bootsführer/in muss volljährig sein. Er/sie ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer/der Charterin für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der/die Bootsführer/in seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Charterer/ der Charterin bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet, außer der Charterer/ die Charterin handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. In diesem Fall bleibt der bereits gezahlte Charterpreis bestehen. Darüber hinaus geltende Ansprüche des Charterers/der Charterin bestehen nicht. 

BENUTZUNG DES HAUSBOOTES

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften und Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer/die Charterin verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer/die Charterin verpflichtet sich, Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Hausboot oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer/die Charterin den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer/die Charterin erfasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze, welchen alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer/die Charterin diese Verpflichtung nicht, kann er/sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Grillen auf dem Hausboot ist grundlegend untersagt. Das Untervermieten oder Verleihen des Hausbootes an Dritte ist untersagt. Während der Fahrt darf sich keine Person auf dem Dach befinden.

HAFTUNG

Im Charterpreis ist eine Kasko- (500,- EUR Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer/der Charterin verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer/die Charterin dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von 500,- EUR pro Chartertörn zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Charterer/die Charterin verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer/der Charterin getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Charterer/die Charterin einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer/ der Charterin geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer/Charterin und Bootsführer:in nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer/die Charterin ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, ist der Charterer/die Charterin verpflichtet, den Vercharterer umgehend zu informieren. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer/der Charterin in Rechnung gestellt. Der Charterer/die Charterin und begleitende Personen nutzen das Hausboot und dessen Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer/der Charterin oder den begleitenden Personen während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers/ der Charterin oder der begleitenden Personen ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials sowie die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand Ilmenau und Erfüllungsort ist die Hohenwartetalsperre/Thüringen. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

© 2023 Rollyboot Hohenwarte

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